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Working Paper: Übergangsgewinn leicht verständlich erklärt

Titelbild

Die Berechnung eines Übergangsgewinnes, im Rahmen des Wechsels der Gewinnermittlungsart ist, ist nicht besonders kompliziert. Aber so wie bei allem, das man nicht ständig braucht, ist man erst einmal gefordert, sich in eine Materie wieder rein zu finden. 

Ich möchte Ihnen am Beispiel des Übergangsgewinnes zeigen, wie Sie sich in Zukunft viel Zeit einsparen können, wie Sie Ihre MitarbeiterInnen persönlicher unterstützen, wie Sie die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Sie sich in Zukunft nicht mehr mit den dringenden, sondern mit den wichtigen Dingen befassen können.

Zu Beginn eines Kalenderjahres

Bei laufendem Betrieb ist der Wechsel der Gewinnermittlung zwischen den Gewinnermittlungsarten nach § 4 Abs. 1 und 3 EStG 1988 (sowie den pauschalen Gewinnermittlungsarten) nur zu Beginn eines Kalenderjahres zulässig.

Vorteile der Bilanzierung

Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich hat gegenüber der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung große Vorteile, weshalb es immer öfter vorkommt, dass (neben zwingenden Gründen) ein freiwilliger Wechsel von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich erfolgt.

Nichtberücksichtigung oder Doppelberücksichtigung vermeiden

Bei diesem Wechsel der Gewinnermittlungsart muss Sorge dafür getragen werden, dass es zu keiner Nichtberücksichtigung oder doppelten Berücksichtigung von Einnahmen und Ausgaben kommt. Um zu gewährleisten, dass der Totalerfolg bei beiden Gewinnermittlungsarten ident ist, sind deren Unterschiede durch die Ermittlung eines Übergangsgewinnes oder -verlustes steuerlich auszugleichen.

Entstehen eines Übergangsgewinnes

Beim Wechsel von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich entsteht in der Regel ein Übergangsgewinn, weil mehr (bisher nicht berücksichtigte) Aktivposten als Passivposten zum Ansatz kommen.

Eröffnungsbilanz

Beim Wechsel von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich ist erstmalig eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Bilanzposten dieser Eröffnungsbilanz sind daraufhin zu prüfen, ob sie sich in der Zeit nach dem Stichtag des Wechsels, in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (noch oder nicht mehr) ausgewirkt hätten. 

Beispiel

Das wäre der Fall, wenn eine Eingangsrechnung noch vor dem Wechsel der Gewinnermittlung eingegangen ist, aber noch nicht bezahlt wurde. In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hat wegen des fehlenden Zahlungsvorgangs keine Berücksichtigung stattgefunden. Die Bezahlung hat beim  Betriebsvermögensvergleich keine Erfolgsauswirkung, weil die Verbuchung nur auf Bestandskonten erfolgt. Somit wäre die Betriebsausgabe nie geltend gemacht worden. Um dies zu vermeiden, ist sie bei der Ermittlung des Übergangsgewinnes gewinnmindernd anzusetzen. 

Auswirkung des Übergangsgewinnes

Der Übergangsgewinn ist bei laufendem Betrieb beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem Wechsel zu erfassen. Der Übergangsgewinn ist stets im Rahmen jenes Wirtschaftsjahres zu erfassen, in dem der Gewinn erstmals nach der neuen Methode ermittelt wird.

Auswirkung des Übergangsverlustes

Übergangsverluste sind ausgleichs- und vortragsfähig. Dies gilt auch für Übergangsverluste aus einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Bei laufendem Betrieb sind Übergangsverluste beginnend mit dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel zu je einem Siebentel in den nächsten sieben Gewinnermittlungszeiträumen zu berücksichtigen.

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